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Mietkauf kann Anwendung finden, wenn der Unternehmer Ansparabschreibungen gebildet hat und diese durch Investition auflösen möchte.
Im Gegensatz zu Miete und Leasing findet die Aktivierung des Mietkaufobjekts beim Leasingnehmer (Mietkäufer) statt, ebenso die
Passivierung einer Darlehensverbindlichkeit.
Wichtig:
Da es sich beim Mietkauf um einen Verkauf des Leasing-Objekts auf Raten durch die FGL an den Unternehmer handelt, ist die Mehrwertsteuer
auf die gesamte Mietkaufforderung (= Mietkaufrate x Vertragslaufzeit) mit der ersten Mietkaufrate zu bezahlen. Das juristische Eigentum
geht demnach erst nach Eingang der letzten Mietkaufrate voll auf den Kunden über.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- im Gegensatz zum Kauf auf Rechnung kann der Unternehmer seine in der Vergangenheit gebildete Ansparabschreibung liquiditätsschonender
auflösen.
- Das Eigentum des Objektes geht nach Ablauf aller Ratenzahlungen direkt auf den Kunden über
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